Grundschule Posthausen
 


Notbetreuung 

Liebe Eltern,

für Kinder von Eltern, die in so genannten systemrelevanten Berufen tätig sind, sowie für Härtefälle, bieten wir eine Notbetreuung an, wenn die Lerngruppe Ihres Kindes keinen Präsenzunterricht haben kann.. 

Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Erziehungsberechtigte in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind. Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen: 
 
• Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich

 • Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen, • Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr

  • Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.
 
Die vorgenannten Berufsgruppen zählen in der aktuellen Situation zu den gesamtgesellschaftlich zwingend aufrechtzuerhaltenden Bereichen. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Es werden Kinder in die Notbetreuung auch dann aufgenommen, wenn allein eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter zu einer der o.a. Berufsgruppen zu rechnen ist.

Nach der Erweiterung der verordnungsrechtlichen Grundlage sind überdies Kinder einer Erziehungsberechtigten bzw. eines Erziehungsberechtigten, die/der in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse tätig ist, aufzunehmen. So können etwa die Bereiche Energieversorgung (etwa Strom-, Gas-, Kraftstoffversorgung), Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung, öffentliche Abwasserbeseitigung), Ernährung und Hygiene (Produktion, Groß-und Einzelhandel), Informationstechnik und Telekommunikation (insb. Einrichtung zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze), Finanzen (Bargeldversorgung, Sozialtransfers), Transport und Verkehr (Logistik für die kritische Infrastruktur, ÖPNV), Entsorgung (Müllabfuhr) sowie Medien und Kultur - Risiko- und Krisenkommunikation einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse zuzurechnen sein. 

Daher sollten auch Erziehungsberechtigte in den vorgenannten Bereichen die Möglichkeit haben, in dringenden Fällen auf die Notbetreuung in Schulen zurückzugreifen, sofern eine betriebsnotwendige Stellung gegeben ist. Dabei gilt wie für alle anderen relevanten Berufsgruppen auch, dass sehr genau auf die dringende Notwendigkeit zu achten ist. Es sind vor Inanspruchnahme der Notbetreuung sämtliche anderen Möglichkeiten der Betreuung auszuschöpfen.

 In Absprache können auch weitere Familien berücksichtigt werden, insbesondere, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:

- Vereinbarkeit von Beruf und Familie, insbesondere bei Alleinerziehenden

- drohende Kündigung und erheblicher Verdienstausfall

- drohende Kindeswohlgefährdung

- gemeinsame Betreuung von Geschwisterkindern


Die Notbetreuung umfasst kein Mittagessen und findet in der Zeit von 8.00 - 13.00 Uhr statt. Bitte melden Sie Ihr Kind am spätestens zwei Tage im Voraus telefonisch im Sekretariat oder per E-Mail zur Betreuung an.

Das MK hat eine Liste von FAQ rund um die Notbetreuung zusammengestellt. 


Im Interesse aller möchten wir Sie bitten, die empfohlenen Hygienehinweise weiterhin streng einzuhalten. Bitte beachten Sie dazu die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und des Regionalen Landesamts für Schule und Bildung .

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